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22. August 2024

Einwegpfand: Sind Ihre Getränkeflaschen und Dosen bereit für den Start?

Damit Getränke in Einweg Kunststoffflaschen und Metalldosen ab 1.1.2025 den Vorgaben der Einwegpfandverordnung entsprechen, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Hier die wichtigsten ToDos für alle Erstinverkehrsetzer (Produzent:innen und Importeure) im Überblick.

Alle Produzent:innen und Importeur:innen von Einweggetränkeverpackungen, die pfandpflichtige Produkte ab 2025 in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über das Portal der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH registrieren. Die Registrierung ist notwendig, damit die Produkte im Pfandsystem erfasst werden und von den Rücknahmeautomaten erkannt werden!

Auch die Erstinverkehrsetzungsmeldung und die Verrechnung der Pfand- und Produzentenbeiträge erfolgt über das EWP Portal. Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist - nach Ablauf der Übergangsfristen -nicht mehr erlaubt.

Im EWP Portal muss sowohl das Unternehmen als auch jedes Getränk in der Einweg-Kunststoffflasche oder in der Dose registriert werden. Eine Registrierung für Erstinverkehrsetzer im EWP Portal ist bereits möglich.

Getränkeflaschen und -Dosen benötigen einen neuen GTIN (EAN-Code) und das österreichische Pfandlogo

Auch für die Konsument:innen und die manuellen Rücknehmer muss klar ersichtlich sein, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt. Die Vorbereitungen laufen bei vielen Produzenten bereits auf Hochtouren.

„Die Vorgaben der Einwegpfand-Verordnung bedeuten nicht nur eine Umstellung für uns als Produzent, sondern auch für die Konsument:innen. Wir wollen einen Beitrag leisten, damit die Konsument:innen sich gut abgeholt fühlen und wir sie bestmöglich bei der Rückgabe unterstützen können. Eine Änderung, die uns betrifft, ist die Vergabe neuer EAN-Codes für Einzelfaschen und Trays, die neben dem verpflichtenden Pfandsymbol auf den Etiketten unserer Flaschen abgebildet sein werden,“ berichtet Herbert Schlossnikl, Geschäftsführer Vöslauer Mineralwasser GmbH

Nur mit den neuen GTINs (EAN-Codes) und dem Pfandsymbol kann das Produkt von bereits am Markt befindlichen bisherigen Produkten unterschieden werden.

Wie wird Importware gekennzeichnet?

Wenn Produkte importiert werden, sollten spätestens jetzt Überlegungen angestellt werden, wie das Produkt für den österreichischen Markt vorbereitet wird: Entweder wird ein eigenes Etikett für Österreich produziert oder es wird mit einem internationalen GTIN gearbeitet.

Alle Details dazu sind im Produzentenhandbuch nachzulesen. Ist keine dieser Varianten möglich, so gibt es alternativ noch die Möglichkeit das Etikett nachträglich mit einem Sticker zu kennzeichnen. Auch hierfür gibt es genaue Vorgaben im Produzentenhandbuch.

Alle Infos und das Produzentenhandbuch finden Sie unter diesem Link.